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Slide 01 Unternehmens-Kauf Jetzt bin ich Chef
im eigenen Kfz-Betrieb
Unternehmens-Verkauf Unternehmens-Nachfolge
Slide 02 Zum Erfolg mit meiner
neuen Kfz-Werkstatt
Unternehmens-Kauf Unternehmens-Verkauf Unternehmens-Nachfolge
Slide 03 Wähle die richtige
Kfz-Betriebsform
Unternehmens-Kauf Unternehmens-Verkauf Unternehmens-Nachfolge
Slide 04 Entscheide Dich für Kauf
oder Pacht des Kfz-Betriebs
Unternehmens-Kauf Unternehmens-Verkauf Unternehmens-Nachfolge
Slide 05 Mit Fug und Recht zum
zum eigenen Kfz-Betrieb
Unternehmens-Kauf Unternehmens-Verkauf Unternehmens-Nachfolge
Zu den 5 Schritten der NachfolgeHier die 5 Schritte
  • 5 Schritte zur Nachfolge
  • Schritt 1
  • Schritt 2
  • Schritt 3
  • Schritt 4
  • Schritt 5

Slide

Slide Schritt 5 - Steuern und Recht Schritt 5 - Steuern und Recht Schritt für Schritt zur
erfolgreichen Nachfolge

Slide Steuerliche und rechtliche Aspekte: Neben der Begleitung durch einen erfahrenen Transaktions-Coach ist bei der Betriebsübernahme für die Beantwortung der steuerlichen Auswirkungen auf jeden Fall der Rat des Steuerberaters notwendig.

Je nach Übergabeform, Rechtsform und persönlichen Verhältnissen gilt es, die steuerlichen Aspekte zu kennen und entsprechend bei der Übernahmegestaltung zu berücksichtigen.
Steuerliche und rechtliche Aspekte: Neben der Begleitung durch einen erfahrenen Transaktions-Coach ist bei der Betriebsübernahme für die Beantwortung der steuerlichen Auswirkungen auf jeden Fall der Rat des Steuerberaters notwendig.

Je nach Übergabeform, Rechtsform und persönlichen Verhältnissen gilt es, die steuerlichen Aspekte zu kennen und entsprechend bei der Übernahmegestaltung zu berücksichtigen.

Slide Recht: Bei den rechtlichen Aspekten stehen vier wichtige Bereiche im Vordergrund:

Wahl der Rechtsform:
Im Rahmen der Übernahme sollte auch geklärt werden, ob das Unternehmen in der bisherigen Rechtsform weitergeführt wird, oder ob ein Rechtsformwechsel sinnvoll erscheint.

Hierbei sind insbesondere steuerliche, haftungsrechtliche und persönliche Aspekte von besonderer Bedeutung.

Gestaltung des Kaufvertrages:
Abschluss aller Verhandlungen ist die Unterzeichnung des Übernahme- bzw. Kaufvertrages von Käufer und Verkäufer.

In dem entsprechenden Vertrag sollten vor allem folgende Fragen beantwortet werden:

- Was wird im Einzelnen übertragen?

- Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Übernahme?

- Wie hoch ist der Kaufpreis?

- Welche Zahlungsmodalitäten wurden vereinbart?

- Wie werden Gewährleistung und Haftung geregelt?

- Welche Formvorschriften und Zustimmungsvorschriften sind zu beachten?

Arbeitsrechtliche Fragen:
Unabhängig von der Frage, ob das Unternehmen im Handelsregister steht, ist darüber hinaus noch §613 a BGB relevant. Er bestimmt, dass der neue Inhaber „in die Rechte und Pflichten aus den zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintreten muss.“

Konsequenz:
Das Arbeitsverhältnis ist mit allen Rechten und Pflichten unverändert fortzusetzen. (u.a. Kündigungsschutz)
Recht: Bei den rechtlichen Aspekten stehen vier wichtige Bereiche im Vordergrund:

Wahl der Rechtsform:
Im Rahmen der Übernahme sollte auch geklärt werden, ob das Unternehmen in der bisherigen Rechtsform weitergeführt wird, oder ob ein Rechtsformwechsel sinnvoll erscheint.

Hierbei sind insbesondere steuerliche, haftungsrechtliche und persönliche Aspekte von besonderer Bedeutung.

Gestaltung des Kaufvertrages:
Abschluss aller Verhandlungen ist die Unterzeichnung des Übernahme- bzw. Kaufvertrages von Käufer und Verkäufer.

In dem entsprechenden Vertrag sollten vor allem folgende Fragen beantwortet werden:

- Was wird im Einzelnen übertragen?

- Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die   Übernahme?

- Wie hoch ist der Kaufpreis?

- Welche Zahlungsmodalitäten wurden   vereinbart?

- Wie werden Gewährleistung und Haftung   geregelt?

- Welche Formvorschriften und   Zustimmungsvorschriften sind zu   beachten

Arbeitsrechtliche Fragen:
Unabhängig von der Frage, ob das Unternehmen im Handelsregister steht, ist darüber hinaus noch §613 a BGB relevant. Er bestimmt, dass der neue Inhaber „in die Rechte und Pflichten aus den zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintreten muss.“

Konsequenz:
Das Arbeitsverhältnis ist mit allen Rechten und Pflichten unverändert fortzusetzen. (u.a. Kündigungsschutz)

Slide Haftung: Der Erwerber eines Unternehmens sollte sich darüber im Klaren sein, dass mit dem Kauf möglicherweise auch Haftungsansprüche von Dritten übernommen werden.

Das gilt insbesondere, wenn das Unternehmen im Ganzen übernommen wird.

Bei der Haftung des Erwerbers für Geschäftsschulden des bisherigen Inhabers ist zu unterscheiden, ob der Erwerber das im Handelsregister stehende Unternehmen unter der bisherigen Firma fortführt oder nicht.

Bei der Fortführung der bisherigen Firma folgt aus §25 HGB, dass der Erwerber für alle im Betrieb des Geschäftes begründete Verbindlichkeiten haftet.

Die Haftung des Erwerbers kann zwar im Innenverhältnis durch eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer ausgeschlossen werden.

Gegenüber Dritten wirkt eine solche Vereinbarung jedoch nur, wenn sie entweder unverzüglich nach der Geschäftsübernahme in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht oder dem Dritten vom Erwerber oder bisherigen Inhaber unverzüglich mitgeteilt worden ist.

Bei Nichtfortführung der bisherigen Firma kommt eine Haftung des Erwerbers für Geschäftsschulden nach den Vorschriften des BGBs in Betracht. So kann sich hier eine Haftung aus befreiender Schuldübernahme (§414 BGB) oder vertraglichen Schuldbeitritten (§305 BGB) ergeben.

Zusätzlich haftet der Erwerber nach §75 der Abgabenordnung gegenüber dem Finanzamt für Betriebssteuern, die im letzten Jahr vor der Veräußerung entstanden sind und die bis zum Ablauf von einem Jahr nach Anmeldung des Betriebes durch den Erwerber festgesetzt oder angemeldet werden.

Die Haftung beschränkt sich auf den Bestand des übernommenen Vermögens. Im Kaufvertrag kann jedoch geregelt werden, dass der Verkäufer für die Steuerverbindlichkeiten aufkommt, die vor der Übergabe entstanden sind. Sofern der Verkäufer dies nicht tut, haftet der Käufer für die Steuerverbindlichkeiten.
Haftung: Der Erwerber eines Unternehmens sollte sich darüber im Klaren sein, dass mit dem Kauf möglicherweise auch Haftungsansprüche von Dritten übernommen werden.

Das gilt insbesondere, wenn das Unternehmen im Ganzen übernommen wird.

Bei der Haftung des Erwerbers für Geschäftsschulden des bisherigen Inhabers ist zu unterscheiden, ob der Erwerber das im Handelsregister stehende Unternehmen unter der bisherigen Firma fortführt oder nicht.

Bei der Fortführung der bisherigen Firma folgt aus §25 HGB, dass der Erwerber für alle im Betrieb des Geschäftes begründete Verbindlichkeiten haftet.

Die Haftung des Erwerbers kann zwar im Innenverhältnis durch eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer ausgeschlossen werden.

Gegenüber Dritten wirkt eine solche Vereinbarung jedoch nur, wenn sie entweder unverzüglich nach der Geschäftsübernahme in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht oder dem Dritten vom Erwerber oder bisherigen Inhaber unverzüglich mitgeteilt worden ist.

Bei Nichtfortführung der bisherigen Firma kommt eine Haftung des Erwerbers für Geschäftsschulden nach den Vorschriften des BGBs in Betracht. So kann sich hier eine Haftung aus befreiender Schuldübernahme (§414 BGB) oder vertraglichen Schuldbeitritten (§305 BGB) ergeben.

Zusätzlich haftet der Erwerber nach §75 der Abgabenordnung gegenüber dem Finanzamt für Betriebssteuern, die im letzten Jahr vor der Veräußerung entstanden sind und die bis zum Ablauf von einem Jahr nach Anmeldung des Betriebes durch den Erwerber festgesetzt oder angemeldet werden.

Die Haftung beschränkt sich auf den Bestand des übernommenen Vermögens. Im Kaufvertrag kann jedoch geregelt werden, dass der Verkäufer für die Steuerverbindlichkeiten aufkommt, die vor der Übergabe entstanden sind. Sofern der Verkäufer dies nicht tut, haftet der Käufer für die Steuerverbindlichkeiten.

Slide Wichtiger Hinweis: Diese 5-Schritte einer Nachfolge oder Betriebsübernahme sollen lediglich erste Hinweise geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Obwohl wir diese 5-Schritte mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt haben, kann eine Haftung auf die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Wichtiger Hinweis: Diese 5-Schritte einer Nachfolge oder Betriebsübernahme sollen lediglich erste Hinweise geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Obwohl wir diese 5-Schritte mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt haben, kann eine Haftung auf die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Slide Schritt 5 - Fazit Schritt 5 - Fazit

Slide Fazit: Eine Betriebsübernahme in Form einer Nachfolge ist ein herausfordernder Prozess, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer.

Neben den wirtschaftlichen Aspekten, sind rechtliche, steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Belange zu beachten.

Deshalb ist es anzuraten, einen erfahrenen Transaktions-Coach mit in den Prozess hinein zu nehmen, der die Betriebsübernahme professionell begleitet.

Dies spart neben Zeit, Ärger und Streitigkeiten vor allem Kosten, da es vor Schaden und Fehlinvestitionen bewahrt.

Dieser Coach wird dem Verkäufer und dem Käufer gleichermaßen als „Sparringspartner“ zur Verfügung stehen und mit der entsprechenden Fachkompetenz die Transaktion begleiten und für beide Seiten zu einem guten Ergebnis führen.
Fazit: Eine Betriebsübernahme in Form einer Nachfolge ist ein herausfordernder Prozess, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer.

Neben den wirtschaftlichen Aspekten, sind rechtliche, steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Belange zu beachten.

Deshalb ist es anzuraten, einen erfahrenen Transaktions-Coach mit in den Prozess hinein zu nehmen, der die Betriebsübernahme professionell begleitet.

Dies spart neben Zeit, Ärger und Streitigkeiten vor allem Kosten, da es vor Schaden und Fehlinvestitionen bewahrt.

Dieser Coach wird dem Verkäufer und dem Käufer gleichermaßen als „Sparringspartner“ zur Verfügung stehen und mit der entsprechenden Fachkompetenz die Transaktion begleiten und für beide Seiten zu einem guten Ergebnis führen.

Slide Schritt 4 Schritt 1 Kontakt Schritt 4 Schritt 1 Kontakt

Slide 01 Nachfolge-Gesuche

Slide 01 5 Schritte
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