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Slide 01 Unternehmens-Kauf Jetzt bin ich Chef
im eigenen Kfz-Betrieb
Unternehmens-Verkauf Unternehmens-Nachfolge
Slide 02 Zum Erfolg mit meiner
neuen Kfz-Werkstatt
Unternehmens-Kauf Unternehmens-Verkauf Unternehmens-Nachfolge
Slide 03 Wähle die richtige
Kfz-Betriebsform
Unternehmens-Kauf Unternehmens-Verkauf Unternehmens-Nachfolge
Slide 04 Entscheide Dich für Kauf
oder Pacht des Kfz-Betriebs
Unternehmens-Kauf Unternehmens-Verkauf Unternehmens-Nachfolge
Slide 05 Mit Fug und Recht zum
zum eigenen Kfz-Betrieb
Unternehmens-Kauf Unternehmens-Verkauf Unternehmens-Nachfolge
Zu den 5 Schritten der NachfolgeHier die 5 Schritte
  • 5 Schritte zur Nachfolge
  • Schritt 1
  • Schritt 2
  • Schritt 3
  • Schritt 4
  • Schritt 5

Slide

Slide Schritt 3 - Übernahmeform Schritt 3 - Übernahmeform Schritt für Schritt zur
erfolgreichen Nachfolge

Slide Formen der Betriebsübernahme: In welcher Form eine Betriebsübernahme stattfinden soll und kann, hängt immer von der individuellen Situation sowohl der Übergebers als auch des Übernehmers ab.

Wichtig ist dabei, dass man berücksichtigt und auch respektiert, dass es bei einer solchen Transaktion unterschiedliche Interessenslagen gibt.

Was will der Übergeber?
Er möchte, dass sein Lebenswerk entsprechend weiter geht und gewürdigt wird, was sich nicht zuletzt im Wert und damit im Kaufpreis auswirkt.

Was will der Übernehmer?
Er möchte seine Zukunft sichern und sein Leben in eine sinnvolle Unternehmung investieren. Dadurch soll sein Wunsch nach Selbständigkeit einerseits und nach finanzieller Absicherung andererseits erfüllt werden.
Formen der Betriebsübernahme: In welcher Form eine Betriebsübernahme stattfinden soll und kann, hängt immer von der individuellen Situation sowohl der Übergebers als auch des Übernehmers ab.

Wichtig ist dabei, dass man berücksichtigt und auch respektiert, dass es bei einer solchen Transaktion unterschiedliche Interessenslagen gibt.

Was will der Übergeber?
Er möchte, dass sein Lebenswerk entsprechend weiter geht und gewürdigt wird, was sich nicht zuletzt im Wert und damit im Kaufpreis auswirkt.

Was will der Übernehmer?
Er möchte seine Zukunft sichern und sein Leben in eine sinnvolle Unternehmung investieren. Dadurch soll sein Wunsch nach Selbständigkeit einerseits und nach finanzieller Absicherung andererseits erfüllt werden.

Slide Betriebsübernahme innerhalb der Familie: Innerhalb der Familie kann ein Unternehmen in unterschiedlichen Formen übernommen bzw. weitergegeben werden:

Vorweggenommene Erbfolge:
Bei dieser Variante übergibt der bisherige Unternehmer zu seinen Lebzeiten das Unternehmen an den oder die Erben. Hierunter versteht man in der Regel die unentgeltliche Vermögensübertragung (Schenkung).

Nachfolge per Testament oder Erbvertrag:
Der Unternehmer kann festlegen, wer sein Unternehmen nach seinem Tod weiterführen wird. Hierfür gibt es die Möglichkeiten Erbvertrag oder Testament. Dabei ist grundsätzlich die gesetzliche Pflichtteilregelung zu beachten. Darüber hinaus sollten immer die Leistungen für Ausgleichszahlungen zwischen den Erben Berücksichtigung finden.

Der Erbvertrag wird zwischen dem Unternehmer und dem Erben geschlossen. Hierfür ist die notarielle Form vorgeschrieben und Änderungen sind nur mit Einwilligung beider Vertragsparteien möglich.

Ein Testament wird dagegen ausschließlich vom Unternehmer verfasst und kann auch jederzeit geändert werden. Unter dem „Berliner Testament“ wird ein gemeinschaftliches Testament verstanden, in dem sich die Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen und in dem gleichzeitig festgelegt wird, dass die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Elternteils als Erben berücksichtigt werden. Diese Form des Testamentes bietet sich aber nicht immer an, z.B. wenn klar ist, welches Kind das Unternehmen fortführen soll.

Gesetzliche Erbfolge:
Grundsätzlich dann, wenn kein Erbvertrag oder Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Gesetzliche Erben sind die Verwandten des Erblassers nach einem bestimmten Erbenordnungssystem sowie der überlebende Ehegatte. Die Erbengemeinschaft entscheidet dann, was mit dem Vermögen und damit mit dem Unternehmen geschehen soll. Bei dieser Auseinandersetzung kommt es in der Praxis nicht selten zu Konflikten, die sich wiederum negativ auf das Unternehmen auswirken können.
Betriebsübernahme innerhalb
der Familie:
Innerhalb der Familie kann ein Unternehmen in unterschiedlichen Formen übernommen bzw. weitergegeben werden:

Vorweggenommene Erbfolge:
Bei dieser Variante übergibt der bisherige Unternehmer zu seinen Lebzeiten das Unternehmen an den oder die Erben. Hierunter versteht man in der Regel die unentgeltliche Vermögensübertragung (Schenkung).

Nachfolge per Testament oder Erbvertrag:
Der Unternehmer kann festlegen, wer sein Unternehmen nach seinem Tod weiterführen wird. Hierfür gibt es die Möglichkeiten Erbvertrag oder Testament. Dabei ist grundsätzlich die gesetzliche Pflichtteilregelung zu beachten. Darüber hinaus sollten immer die Leistungen für Ausgleichszahlungen zwischen den Erben Berücksichtigung finden.

Der Erbvertrag wird zwischen dem Unternehmer und dem Erben geschlossen. Hierfür ist die notarielle Form vorgeschrieben und Änderungen sind nur mit Einwilligung beider Vertragsparteien möglich.

Ein Testament wird dagegen ausschließlich vom Unternehmer verfasst und kann auch jederzeit geändert werden. Unter dem „Berliner Testament“ wird ein gemeinschaftliches Testament verstanden, in dem sich die Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen und in dem gleichzeitig festgelegt wird, dass die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Elternteils als Erben berücksichtigt werden. Diese Form des Testamentes bietet sich aber nicht immer an, z.B. wenn klar ist, welches Kind das Unternehmen fortführen soll.

Gesetzliche Erbfolge
Grundsätzlich dann, wenn kein Erbvertrag oder Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Gesetzliche Erben sind die Verwandten des Erblassers nach einem bestimmten Erbenordnungssystem sowie der überlebende Ehegatte. Die Erbengemeinschaft entscheidet dann, was mit dem Vermögen und damit mit dem Unternehmen geschehen soll. Bei dieser Auseinandersetzung kommt es in der Praxis nicht selten zu Konflikten, die sich wiederum negativ auf das Unternehmen auswirken können.

Slide Schritt 3 - Fazit Schritt 3 - Fazit

Slide Fazit: Die Formen der Betriebsübernahme sind vielfältig.

Es gilt die beiderseitigen Ansprüche und berechtigten Erwartungshaltungen sowohl des Übergebers als auch des Übernehmers zu respektieren und angemessen zu berücksichtigen.

Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Übernahme-Formen sind deshalb für jeden individuellen Fall genau zu prüfen und abzuwägen.

Dazu ist es ratsam, einen Experten einzuschalten, der die entsprechende Erfahrung mit solchen Transaktionen hat und die Interessen beider Seiten ausgewogen in eine entsprechende Form als Grundlage für einen Vertrag bringt.

Fazit: Die Formen der Betriebsübernahme sind vielfältig.

Es gilt die beiderseitigen Ansprüche und berechtigten Erwartungshaltungen sowohl des Übergebers als auch des Übernehmers zu respektieren und angemessen zu berücksichtigen.

Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Übernahme-Formen sind deshalb für jeden individuellen Fall genau zu prüfen und abzuwägen.

Dazu ist es ratsam, einen Experten einzuschalten, der die entsprechende Erfahrung mit solchen Transaktionen hat und die Interessen beider Seiten ausgewogen in eine entsprechende Form als Grundlage für einen Vertrag bringt.

Slide Schritt 2 Schritt 4 Kontakt Schritt 2 Schritt 4 Kontakt

Slide 01 Nachfolge-Gesuche

Slide 01 5 Schritte
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